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Quellensteuer: Abrechnung Ersatzeinkünfte beantragen
Kurzbeschreibung
Als Vorsorgeeinrichtung oder Versicherer (Schuldner der steuerbaren Leistung) können Sie die Abrechnung der abgezogenen Quellensteuer erstellen und monatlich beim Steueramt einreichen.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Erwerbseinkommen an der Quelle besteuert wird, unterliegen auch für Ersatzeinkünfte der Quellensteuer.
Erforderliche Dokumente
Bruttoersatzeinkünfte der quellensteuerpflichtigen Person
Vorgehen
- PDF-Formular herunterladen und öffnen
- Formular vollständig ausfüllen und beim Steueramt einreichen
- Veranlagung und Rechnungsstellung durch das Steueramt
Ergebnis
Die Veranlagung und Rechnung der Quellensteuer wird per Post zugestellt.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Höhe der Quellensteuer ist abhängig des Einkommens und der Anzahl der quellensteuerpflichtigen Personen.
Fristen
Die Quellensteuerabrechnung ist monatlich einzureichen, jeweils innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode.
Auf Antrag kann das Steueramt längere Abrechnungsperioden wie Quartal, Halbjahr oder Jahr bewilligen.
Auch in diesen Fäll sind die Abrechnungen jedoch weiterhin monatlich zu erfassen.
Dauer
Die Quellensteuer-Abrechnungen werden nach Eingang bearbeitet. In der Regel erfolgt die Bearbeitung innert 3 Monaten.