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Qualifikationsverfahren: Abrechnung via QV-PEX einreichen
Kurzbeschreibung
Wenn Sie im Kanton Solothurn als Prüfungsexpertin oder Prüfungsexperte gewählt sind, erhalten Sie ein Login für die Web-Applikation QV-PEX Services; mit diesem können Sie die geleisteten Aufwände für das Qualifikationsverfahren abrechnen.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Die Web-Applikation nutzen, können nur gewählte Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten (PEX), welche ein Login durch die zuständige Chefexpertin oder den zuständigen Chefexperten (CPEX) erhalten haben.
Erforderliche Dokumente
Keine
Vorgehen
- Geleistete Aufwände in der Web-Applikation eintragen
- Abrechnung an CPEX einreichen
- CPEX kontrolliert die Abrechnung
- Übermittlung durch CPEX an das Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen
- Kontrolle und Auszahlung
Ergebnis
Finanzielle Entschädigung für die Aufwände als PEX für den Einsatz am Qualifikationsverfahren.
Rahmenbedingungen
Kosten
Der Service ist kostenlos.
Fristen
Die Abrechnungen sind durch die PEX bis am 15. Juli des laufenden Jahres einzureichen. Anschliessend erfolgt die Kontrolle durch die zuständige bzw. den zuständigen CPEX bis am 31. Juli des laufenden Jahres.
Dauer
Die Auszahlung erfolgt bis spätestens im letzten Quartal des aktuellen Kalenderjahres.