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Alimentenhilfe: Alimentenbevorschussung und/oder Inkassohilfe beantragen
Kurzbeschreibung
Alimentenhilfe kann in Anspruch genommen werden, wenn Unterhaltsbeiträge unvollständig, unregelmässig oder gar nicht bezahlt werden. Zur Alimentenhilfe gehören die Alimentenbevorschussung und die Inkassohilfe. Mit der Alimentenbevorschussung wird der Unterhalt von Kindern in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen gesichert, wenn die unterhaltspflichtige Person ihren Verpflichtungen zur Zahlung des Unterhalts nicht nachkommt. Mit der Inkassohilfe werden unterhaltsberechtigte Personen bei der (rechtlichen) Durchsetzung ihres Unterhaltsanspruchs unterstützt.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Zahlen unterhaltspflichtige Personen die Alimente nicht oder nur unregelmässig, haben die Berechtigten unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Alimentenhilfe (Alimentenbevorschussung und/oder Inkassohilfe).
Alimentenbevorschussung: Das Oberamt bevorschusst im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und bis zum monatlichen Maximalbeitrag bei Kindern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen die Kinderalimente und führt das Inkasso beim verpflichteten Elternteil durch.
- Alimente werden nicht oder nicht vollständig bezahlt.
- Die Antragsstellerin oder der Antragsteller hat Wohnsitz im Kanton Solothurn.
- Die Familie lebt in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen.
Inkassohilfe: Das Oberamt unterstützt berechtigte Personen bei der (rechtlichen) Durchsetzung ihres Unterhaltsanspruchs.
- Alimente werden nicht oder nicht vollständig bezahlt.
Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat Wohnsitz im Kanton Solothurn.
Erforderliche Dokumente
Für die Berechnung der Alimentenbevorschussung benötigen wir folgende Unterlagen:
- definitive Steuerveranlagung des letzten Jahres
- Lohnabrechnung und/oder Abrechnung der Arbeitslosenkasse der letzten drei Monate (bei Anstellung im Stundenlohn, bei Erhalt von Arbeitslosentaggeldern mit Zwischenverdienst oder bei unregelmässigem Einkommen: die Abrechnungen der letzten sechs Monate)
- Selbständigerwerbende: Bilanz und Erfolgsrechnung des vergangenen Jahres
- (IV-)Rentner/-innen: aktuelle Rentenverfügung bzw. aktueller Auszahlungsbeleg
- aktuelle Belege über alle anderen Einkünfte
- Kinder über 16 Jahre: Ausbildungsbestätigung, Lehrvertrag, aktuelle Lohnabrechnung oder aktuelle Verfügung der IV-Kinderrente mit Auszahlungsbeleg
Vorgehen
- Antragsformular herunterladen
- Bestimmungen auf Merkblatt lesen
- ausgefülltes Formular mit allen nötigen Beilagen beim zuständigen Oberamt einreichen
Ergebnis
Sie werden innert 10 Arbeitstagen vom Oberamt kontaktiert. Im Rahmen dieser Kontaktaufnahme wird geklärt, welche Leistungen gesetzlich möglich sind.
Rahmenbedingungen
Kosten
Für berechtigte Personen erfolgt die Alimentenbevorschussung unentgeltlich.
Leistungen der Inkassohilfe für Unterhaltsbeiträge für Kinder sind unentgeltlich. Leistungen der Inkassohilfe für Unterhaltsbeiträge für andere berechtigte Personen sind in der Regel unentgeltlich.
Fristen
Vorschüsse werden nur für Unterhaltsbeiträge bezahlt, die im Zeitpunkt der ersten Gesuchstellung nicht seit mehr als drei Monaten verfallen sind, und für laufende Unterhaltsbeiträge.
Inkassohilfe wird nur für Unterhaltsbeiträge geleistet, die im Gesuchsmonat fällig werden, und für zukünftige Unterhaltsbeiträge.
Dauer
Nach Einreichung des Antragsformulars werden Sie innert 10 Arbeitstagen vom Oberamt kontaktiert.