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Angaben für den Vorbezug übermitteln
Kurzbeschreibung
Die provisorische Steuerrechnung für Staats- und Gemeindesteuern wird jedes Jahr auf Basis der letzten Veranlagung erstellt. Bei wesentlichen Veränderungen bei Einkommen oder Vermögen, kann eine Anpassung beantragt werden.
Bei bestimmten Ereignissen, wie Zuzug oder Zivilstandsänderung, wird Ihnen das Formular «Angaben für den Vorbezug» per Post zugestellt.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Gilt für natürliche Personen mit steuerrechtlichem oder persönlichem Wohnsitz im Kanton Solothurn.
Eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung kann nur beantragt werden, wenn wesentliche Abweichungen vorliegen:
- beim Einkommen mindestens ± CHF 20'000 (ab CHF 200'000 Einkommen ± 10 %) oder
- beim Vermögen mindestens ± CHF 500'000.
Erforderliche Dokumente
Für das Ausfüllen des Onlineformulars werden die PersID bzw. eTax-ID, eine persönliche E-Mail-Adresse sowie die Angaben zur aktuellen Einkommens- und Vermögenssituation benötigt.
Vorgehen
- Online-Formular ausfüllten und absenden
- angepasste provisorische Steuerrechnung erhalten
Ergebnis
Sie erhalten eine neue, provisorische Vorbezugsrechnung, sofern der Steuerbetrag den Wert von CHF 300 übersteigt.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Meldung der Vorbezugsfaktoren ist kostenlos.
Fristen
Nach Erhalt des Formulars «Angaben für den Vorbezug» beträgt die Frist zur Einreichung einen Monat. Meldungen sind nur für die laufende Steuerperiode möglich.
Dauer
30 Tage