Services
Grenzgängerbewilligung für Drittstaaten beantragen
Kurzbeschreibung
Die Erwerbstätigkeit für Grenzgänger (Drittstaat) ist bewilligungspflichtig. Will somit ein Unternehmen in der Schweiz eine drittstaatsangehörige Person, die noch keinen Aufenthaltstitel in der Schweiz hat, als Grenzgänger anstellen, muss dafür ein Gesuch eingereicht werden.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Der/Die Drittstaatsangehörige muss:
- in einem Nachbarstaat ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht haben
- seinen/ihren Wohnort seit mindestens sechs Monaten in der benachbarten Grenzzone haben
- innerhalb der Grenzzone der Schweiz erwerbstätig sein
Erforderliche Dokumente
- Beidseitig unterzeichneter Arbeitsvertrag mit Angaben zu Lohn, Beruf und Funktion
- Nachweis der Rekrutierungsbemühungen (Inserate, RAV-Ausschreibung, etc.)
- Wohnsitzbescheinigung im Aufenthaltsland
- Kopie des heimatlichen Reisedokumentes (Pass)
- Kopie des Aufenthaltstitels im Ausland
- Gesuchsbegründung
Vorgehen
- Bestimmungen lesen
- Formular ausfüllen und abschicken
- Entscheid abwarten
Ergebnis
Verfügung mit Bewilligungsentscheid wird per Post zugesandt.
Rahmenbedingungen
Kosten
CHF 100.00
Dauer
3-6 Wochen