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Arbeitsbewilligung für neueinreisende Drittstaatsangehörige beantragen
Kurzbeschreibung
Die Erwerbstätigkeit von neueinreisenden Drittstaatsangenhörigen ist bewilligungspflichtig. Will somit ein Unternehmen in der Schweiz eine Person aus einem Drittstaat, die noch keinen Aufenthaltstitel in der Schweiz hat, anstellen, muss dafür ein Gesuch eingereicht werden.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Keine
Erforderliche Dokumente
- Beidseitig unterzeichneter Arbeitsvertrag mit Angaben zu Lohn, Beruf und Funktion
- Nachweis der Rekrutierungsbemühungen (Inserate, RAV-Ausschreibung, etc.)
- Kopie des heimatlichen Reisedokumentes (Pass)
- Lebenslauf
- Diplom, Arbeitszeugnisse
- Gesuchsbegründung
Vorgehen
1. Bestimmungen lesen
2. Formular ausfüllen und einreichen
3. Entscheid abwarten
Ergebnis
Verfügung mit Bewilligungsentscheid wird per Post zugesandt.
Rahmenbedingungen
Kosten
CHF 550.00
Dauer
4-6 Wochen