Services
Ausbildungsbeiträge an Studierende Pflege HF und FH Pflege beantragen
Kurzbeschreibung
Der Kanton Solothurn gewährt Personen, die den Bildungsgang Pflege HF oder den Studiengang FH Pflege absolvieren möchten, unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsbeiträge zur Sicherung ihres Lebensunterhalts.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Mindestens 24 Jahre alt oder elterliche Unterhaltspflichten
- Zivilrechtlicher Wohnsitz im Kanton Solothurn
- Bestätigte Anmeldung für den Bildungsgang Pflege HF oder den Studiengang FH Pflege
- Kein abgeschlossener Bildungsgang Pflege HF oder eine gleichwertig anerkannte ausländische Ausbildung
Erforderliche Dokumente
- Aktuelle Anmelde-/Immatrikulationsbestätigung (kein Ausbildungsvertrag) der Bildungsinstitution (nicht älter als drei Monate)
- Bei Erstgesuch: Aktuelle Wohnsitzbestätigung (nicht älter als drei Monate)
- Bei elterlicher Unterhaltspflicht: Auszug Familiennachweis, Familienschein, Bestätigung Kinderzulage o.ä.
- Grenzgänger und Grenzgängerinnen: Ausbildungsvertrag sowie Grenzgängerbewilligung
Vorgehen
- Merkblatt Ausbildungsbeiträge und Häufige Fragen lesen (s. Dokumente)
- Erforderliche Dokumente beschaffen
- Gesuchsformular vollständig ausfüllen und online übermitteln
- Verfügung abwarten
Ergebnis
Die Verfügung mit Bewilligungsentscheid wird per E-Mail zugestellt.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Bewilligung ist kostenlos.
Fristen
Das Gesuch muss bis spätestens am letzten Tag des Kalendermonats, in welchem die Ausbildung oder das Ausbildungssemester beginnt, eingereicht werden. Die erstmalige Auszahlung der Ausbildungsbeiträge erfolgt im Folgemonat der Gesuchseinreichung.
Dauer
Sofern das Gesuch vollständig ist, dauert die Bearbeitung in der Regel zehn Arbeitstage.