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Ausserkantonaler Schulbesuch auf Sekundarstufe II: Kostengutsprache beantragen
Kurzbeschreibung
Schülerinnen und Schüler besuchen grundsätzlich eine Schule im Wohnsitzkanton. In bestimmten Fällen ist jedoch ein ausserkantonaler Schulbesuch möglich.
Eine Übernahme der Schulkosten kann unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Bei allen Gesuchen stützen wir uns auf die aktuellen Gesetzesbestimmungen, basierend auf den Gesetzesgrundlagen, die unten auf der Seite aufgeführt sind.
Weiterführende Informationen zum Gesuchsverfahren, Voraussetzungen, Zuständigkeiten und Gesetzesgrundlagen für Maturitätsschulen und Fachmittelschulen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Voraussetzung für den Besuch einer ausserkantonalen Schule sind:
- Das gewünschte Bildungsangebot ist im Kanton Solothurn nicht vorhanden
- Es besteht eine Zahlungsbereitschaft gemäss RSA-Abkommen
- Die Schulwegzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln übersteigt 60 Minuten pro Weg
Die Übernahme des Schulgeldbeitrages kann erfolgen, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Das Gesuch wird vor Ausbildungsbeginn eingereicht
- Sie erfüllen die Aufnahmebedingungen der ausserkantonalen Schule
- Der Wohnsitz der mündigen Gesuchsstellerin/des mündigen Gesuchsstellers und/oder der Eltern befindet sich im Kanton Solothurn
- Der ausserkantonale Bildungsgang ist schweizerisch anerkannt
Erforderliche Dokumente
Einzureichende Unterlagen
- Gesuchsformular für eine Kostengutsprache
- Wohnsitzbestätigung der mündigen Gesuchsstellerin/ des mündigen Gesuchsstellers bzw. der Eltern, falls noch unmündig oder noch keine 24 Monate finanzielle Unabhängigkeit
- Letztes Zeugnis
Vorgehen
1. Die Bereitschaft zur Aufnahme in der ausserkantonalen Schule ist gegeben.
2. Das Gesuch mit den geforderten Unterlagen wird eingereicht.
3. Prüfung des Gesuchs (Bearbeitungszeit beträgt ca. 14 Tage).
4. Eine positive oder negative Verfügung wird dem Gesuchssteller und der Schule zugestellt mit der Rechtsmittelbelehrung.
5. Gegen die Verfügung kann eine Beschwerde eingereicht werden innerhalb von 30 Tagen.
6. Nach Ablauf der Beschwerdefrist wird zwischen der ausserkantonalen Schule und dem Departement für Bildung und Kultur das Schulgeld direkt abgerechnet.
Ergebnis
Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung (siehe Vorgehen).
Rahmenbedingungen
Kosten
Der Kanton übernimmt die Schulgeldgebühren der ausserkantonalen Schule und rechnet diese direkt mit den Schulen ab. Nicht inbegriffen sind Kosten für Schulmaterialien, Reisespesen, und sonstige Auslagen und gehen zu Lasten der Schülerin / des Schülers respektive der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertretung.
Fristen
Gesuche sind mindestens 1 Monat vor Schulantritt einzureichen.
Dauer
Ca. 14 Tage
Weiterführende Informationen
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