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Ausserkantonaler Schulbesuch (Kultur): Gesuch Schulgeldübernahme
Kurzbeschreibung
Der Kanton Solothurn übernimmt Schulgelder für ausserkantonale Ausbildungslehrgänge, falls diese eine besondere Förderung von Talenten aus dem Bereich Kultur auf Stufe Sekundarstufe I (Volksschule) und Sekundarstufe II (Gymnasium, Fachmittelschule, Berufsschule) ermöglichen.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Alle Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein:
- Anerkennung der Schule
- Besondere Begabung
- Talentspezifischer Zeitaufwand
- Besuch Regelklasse
Erforderliche Dokumente
Anerkennung der Schule:
- Alle im RSA 2009 an öffentlichen Schulen aufgeführten Angebote mit Code NW1.
Besondere Begabung:
- Obligatorische, innerkantonale Eignungsabklärung mit Bestätigung der besonderen Begabung durch eine vom Kanton Solothurn anerkannte Fachjury
und - Entwicklungs- / Laufbahnplanung durch eine Fachperson
und - Leistungsausweis (Titel oder Preise)
Talentspezifischer Zeitaufwand:
- Hoher Zeitaufwand (durchschnittlich mindestens 10 Stunden pro Woche, Mo-Fr)
Besuch Regelklasse:
- Der Besuch einer Regelklasse erlaubt keine Kombination von schulischer Ausbildung und Förderung. Auch eine partielle Dispensation des Regelunterrichtes oder andere individuelle Lösungen sind nicht möglich.
Zwingende Beilagen:
- Obligatorische, innerkantonale Eignungsabklärung mit Bestätigung der besonderen Begabung durch eine vom Kanton Solothurn anerkannte Fachjury
- Kurzbeschrieb des bisherigen Ausbildungsweges im Begabungsbereich und Wettbewerbstätigkeit
- Leistungsausweis (Titel und/oder Preise)
- Angaben zu den Ausbildungsorten und -zeiten (Wochenübersicht)
- Ausbildungssaufwand aktuell und geplant bei Bewilligung des Schulwechsels
Vorgehen
- Der Gesuchsteller informiert sich über die Vorbedingungen und bereitet die erforderlichen Dokumente vor.
- Gesuchformular ausfüllen und mit allen nötigen erforderlichen Dokumenten per E-Mail an sport@dbk.so.ch schicken.
Ergebnis
- Die Kantonale Sportfachstelle beurteilt die Eignung nach festgelegten Kriterien.
- Das Departement für Bildung, Kultur und Sport prüft das Gesuch als zweite Instanz und entscheidet über Gutheissung, Nichteintreten oder Abweisung.
Rahmenbedingungen
Kosten
Der Antrag ist kostenlos.
Fristen
Anträge sind bis spätestens 30. April des laufenden Jahres einzureichen.