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B-/L-Ausweis für Erwerbstätige EU/EFTA-Angehörige beantragen
Kurzbeschreibung
Sie sind EU/EFTA-Angehörige(r) und wollen in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen und im Kanton Solothurn Wohnsitz nehmen.
Service nutzen
Für diesen Service bitten wir Sie, sich an Ihre jeweilige Wohnsitzgemeinde zu wenden.
Bitte beachten Sie hierzu die Ausführungen unter “Vorgehen”.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Sie müssen Staatsangehörige(r) eines EU/EFTA-Staates sein und sich bei der Wohnsitzgemeinde im Kanton Solothurn anmelden.
Erforderliche Dokumente
- Kopie Reisepass oder Personalausweis
- Arbeitsvertrag oder Anstellungserklärung
- Weitere von der jeweiligen Wohnsitzgemeinde für die Anmeldung verlangte Dokumente
Vorgehen
- Anmeldung bei der Wohnsitzgemeinde
- Nach erfolgter Anmeldung bei der Wohnsitzgemeinde, kann die Stelle angetreten werden
- Entscheid abwarten
Ergebnis
Entscheid in Form einer Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA (L- oder B-Ausweis), formlose Ablehnung (per E-Mail oder Post) oder Verfügung (per Post).
Rahmenbedingungen
Kosten
- Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA CHF 65.00 (zzgl. Porto)
- Formlose Ablehnungen sind kostenlos
- Verfügung zwischen CHF 50.00 und CHF 1'500.00
Fristen
Die Stelle darf erst nach erfolgter Anmeldung bei der Wohnsitzgemeinde angetreten werden.
Dauer
Üblicherweise dauert die Bearbeitung 7–10 Arbeitstage nach Eingang der Anmeldeunterlagen.