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Berufsbildnerinnen- und Berufsbildnerwechsel melden
Kurzbeschreibung
Der praktische Teil der beruflichen Grundbildung wird von Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in den Lehrbetrieben vermittelt. Die Lehrbetriebe können selbstständig Mutationen von Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern vornehmen.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Gültige Bildungsbewilligung für den Lehrbetrieb
- Login-Daten für das Berufsbildungsportal
Überprüfen Sie in der Bildungsverordnung (Abschnitt 6: Anforderungen an die Anbieter der betrieblich organisierten Grundbildung) des entsprechenden Berufes, ob die fachlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Die Bildungsverordnungen finden Sie unter:
https://www.becc.admin.ch/becc/public/bvz/beruf/grundbildungen
Erforderliche Dokumente
- Bildungsnachweise, d.h. Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder Diplom der höheren Berufsbildung (Fachausweis, Diplom Höhere Fachschule) und falls vorhanden den Berufsbilderinnen- oder Berufsbildner-Kursausweis.
Vorgehen
- Wechsel Berufsbildnerin oder Berufsbildner via Berufsbildungsportal erfassen
- Ablauf gemäss den vorgesehenen Schritten durchführen
- Überprüfung der personellen Voraussetzungen durch das Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen
- Sobald der Wechsel genehmigt ist, erhalten Sie per E-Mail eine Statusmeldung durch das Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen
- Die Bildungsbewilligung steht im Portal zur Verfügung
Ergebnis
Verfügung mit Bewilligungsentscheid wird im Berufsbildungsportal hochgeladen.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Bewilligung ist kostenlos.
Dauer
In der Regel kann der Prozess innerhalb von zwei Wochen abgewickelt werden.