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Jugendliche: Bewilligung Beschäftigung (kurzer vorübergehender Einsatz) beantragen
Kurzbeschreibung
Die Beschäftigung von Jugendlichen unter 15 Jahren in Kultur, Kunst, Sport oder Werbung ist meldepflichtig.
Auch andere Einsätze mit einer Gegenleistung wie Lohn oder Gratiseintritte müssen der kantonalen Behörde gemeldet werden.
Nacht- und Sonntagsarbeit sind für Jugendliche grundsätzlich verboten.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Personen liegt vor
Erforderliche Dokumente
- Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Person(en)
Vorgehen
- ggf. gesetzliche Rahmenbedingungen lesen
- erforderliche Unterlagen zusammentragen
- Formular ausfüllen und mit allen erforderlichen Unterlagen fristgerecht abschicken
Ergebnis
Ohne Gegenbericht innert 10 Tagen, ist die Beschäftigung zulässig. Sie erhalten die Bewilligung per Post.
Rahmenbedingungen
Kosten
keine
Fristen
Das vollständig ausgefüllte Formular inkl. den geforderten Beilagen ist bis spätestens 14 Tage vor der Beschäftigung einzureichen.
Dauer
Die Bearbeitung dauert üblicherweise 10 Tage.