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Betreibung einleiten
Kurzbeschreibung
Einleitung eines rechtlichen Verfahrens zur Eintreibung einer ausstehenden Geldforderung
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Antragsteller haben eine Geldforderung gegenüber einer Person oder eines Unternehmens.
Erforderliche Dokumente
keine
Vorgehen
Ordentliche Betreibung (Normal)
- Formular vollständig ausfüllen inkl. Ort, Datum und Unterschrift
- Per Post einreichen
- Betreibungsamt erfasst Betreibung und stellt dem Schuldner den Zahlungsbefehl zu
Spezial-Betreibungen: Die Art der Spezial-Betreibung ist auf dem Begehren zu vermerken
- Faustpfand-Betreibung: Der Gläubiger ist im Besitz eines (Faust-)Pfandes (z.B. Auto, Schmuck, Gegenstände aus einer Retention etc.). Das Pfand ist auf dem Begehren ausdrücklich zu erwähnen.
- Grundpfand-Betreibung: Der Gläubiger ist im Besitz eines Schuldbriefes oder einer Grundpfandverschreibung eines dem Schuldner gehörenden Grundstückes. Das Grundstück (Grundbuchnummer, Ortschaft, Strasse) ist auf dem Begehren ausdrücklich zu erwähnen.
- Betreibung auf Sicherheitsleistung: Die Forderung zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner ist provisorisch (noch keine Schuld sondern ein noch nicht fälliges Guthaben). Die Forderung wird nur gesichert und nicht ausbezahlt.
Ergebnis
Eine Betreibung wird gegen den aufgeführten Schuldner erfasst. Nach Zustellung erhält der Gläubiger ein Gläubiger-Doppel des Zahlungsbefehls sowie die Kostenrechnung oder optimal die Zahlung des Schuldners.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Gebühren werden anhand der Höhe der Forderung sowie des Aufwandes der Zustellung berechnet.
Fristen
Eine Betreibung kann jederzeit eingeleitet werden.
Dauer
Mindestens 1 bis ca. 6 Monate für die Zustellung des Zahlungsbefehls