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Sexarbeit: Bewilligung Betrieb / Vermittlung beantragen
Kurzbeschreibung
Eine Betriebsbewilligung ist nötig, wenn Räume für Sexarbeit angeboten oder vermittelt werden.
Eine Vermittlungsbewilligung ist nötig, wenn Kontakte zwischen Sexarbeitenden und Kundschaft vermittelt werden.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Die verantwortliche Person (Bewilligungsinhaberin/Bewilligungsinhaber)
- muss Gewähr für die einwandfreie und rechtmässige Betriebsführung bieten;
- muss handlungsfähig sein;
- darf keine schwerwiegend, sachlich ins Gewicht fallende Vorstrafen aufweisen;
- darf aus den letzten fünf Jahren keine Betreibungen aus der Tätigkeit im Bereich Sexarbeit aufweisen, gegen welche kein Rechtsvorschlag erhoben oder in welcher Rechtsöffnung erteilt worden ist;
Für die Betriebsbewilligung muss eine rechtskräftige Baubewilligung oder eine Bestätigung der zuständigen Baubehörde, dass für den bestehenden Betrieb die baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, vorliegen.
Erforderliche Dokumente
- Handlungsfähigkeitsausweis
- Wohnsitzbestätigung (der letzten 5 Jahre)
- Auszug aus dem Betreibungsregister (der letzten 5 Jahre über die jeweiligen Wohnorte)
- Strafregisterauszug
- Ausländische Staatsangehörige: Aufenthaltstitel (Ausländerausweis)
- Anstellungsverhältnis: Geschäftsführungsvertrag; Eigentum/Miete/Pacht: Grundbuchauszug oder Miet- bzw. Pachtvertrag
- Baubewilligung oder Bestätigung der zuständigen Baubehörde, dass für den bestehenden Betrieb eine Baubewilligung vorliegt
Vorgehen
1. ggf. gesetzliche Rahmenbedingungen lesen
2. erforderliche Unterlagen zusammentragen
3. Formular ausfüllen und mit allen erforderlichen Unterlagen abschicken
Ergebnis
Sie erhalten die Betriebsbewilligung per Post.
Rahmenbedingungen
Kosten
Für die Erteilung der Bewilligung wird eine einmalige Gebühr von 500 bis 3'000 Franken fällig.
Jährliche Gebühr für Betriebsbewilligung:
- bis zu einem Jahresumsatz von 300'000 Franken: 300 Franken
- bei einem Jahresumsatz von 300'000 bis 500'000 Franken: 600 Franken
- bei einem Jahresumsatz von 500'000 bis 1 Million Franken: 1'200 Franken
- bei einem Jahresumsatz über 1 Million Franken: 2'400 Franken
Fristen
Das vollständig ausgefüllte Formular inkl. den geforderten Beilagen ist bis spätestens 14 Tage vor der Eröffnung / Übernahme einzureichen.
Dauer
Die Bearbeitung dauert üblicherweise 14 Tage.