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B-/L-Ausweis für selbständig Erwerbstätige EU/EFTA-Angehörige beantragen
Kurzbeschreibung
Sie sind EU/EFTA-Angehörige(r) und wollen in der Schweiz einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen und im Kanton Solothurn Wohnsitz nehmen.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Sie müssen Staatsangehörige® eines EU/EFTA-Staates sein und sich bei der Wohnsitzgemeinde im Kanton Solothurn anmelden.
Erforderliche Dokumente
- Kopie Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis der selbständigen Erwerbstätigkeit
- Nachweis finanzielle Mittel
- Weitere von der jeweiligen Wohnsitzgemeinde für die Anmeldung verlangte Dokumente
Vorgehen
- Anmeldung bei der Wohnsitzgemeinde
- Formular ausfüllen und zusammen mit den erforderlichen Dokumenten einreichen
- Mitwirken beim Verfahren (weitere Unterlagen nachreichen, Fragen beantworten)
- Nach erfolgter Anmeldung bei der Wohnsitzgemeinde, kann die selbständige Erwerbstätigkeit aufgenommen werden
- Entscheid abwarten
Ergebnis
Entscheid in Form einer Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA (L- oder B-Ausweis), formlosen Ablehnung (per E-Mail oder Post) oder Verfügung (per Post).
Rahmenbedingungen
Kosten
- Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA CHF 65.00 (zzgl. Porto)
- Formlose Ablehnungen sind kostenlos
- Verfügung zwischen CHF 50.00 und CHF 1'500.00
Dauer
Üblicherweise dauert die Bearbeitung 4-6 Wochen.
Weiterführende Informationen
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