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Bildungsgesuch einreichen
Kurzbeschreibung
Der praktische Teil der beruflichen Grundbildung wird von Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in den Lehrbetrieben vermittelt. Die Unternehmen benötigen dazu eine gültige Bildungsbewilligung, welche durch das Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen ausgestellt wird.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Überprüfen Sie in der Bildungsverordnung (Abschnitt 6: Anforderungen an die Anbieter der betrieblich organisierten Grundbildung) des entsprechenden Berufes, ob Sie die fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Bildungsverordnungen finden Sie unter:
https://www.becc.admin.ch/becc/public/bvz/beruf/grundbildungen
Erforderliche Dokumente
- Bildungsnachweise, d.h. Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder Diplom der höheren Berufsbildung (Fachausweis, Diplom Höhere Fachschule) und falls vorhanden den Berufsbildnerinnen- und Berufsbildner-Kursausweis
Vorgehen
- Formular ausfüllen und an das Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen, Abteilung Berufslehren, Kreuzackerstrasse 1, Postfach, 4502 Solothurn senden
- Überprüfung der personellen Voraussetzungen durch das Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen
- Betriebsbesuch durch das Berufsinspektorat zwecks Überprüfung der betrieblichen Voraussetzungen
- Bewilligungsentscheid abwarten
Ergebnis
Verfügung mit Bewilligungsentscheid per Post.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Bewilligung ist kostenlos.
Dauer
In der Regel kann der Prozess innerhalb eines Monats abgewickelt werden.