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Eigendeklaration für Umzugswagen einreichen
Kurzbeschreibung
Fahrzeuge, welche an einem Umzug (Fasnachtsumzug, volkstümlicher Umzug, etc.) teilnehmen wollen, benötigen eine Bewilligung der Motorfahrzeugkontrolle.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Der Umzug (Fasnachtsumzug, volkstümlicher Umzug, etc.) findet im Kanton Solothurn statt.
Erforderliche Dokumente
- Eigendeklaration für Umzugswagen (Fasnachtsumzug, volkstümlicher Umzug etc.).
- Versicherungsdeckung
Vorgehen
Eigendeklaration für Umzugswagen und Nachweis der Versicherungsdeckung per Mail einreichen oder am Schalter Fahrzeugzulassung abgeben.
Ergebnis
Die Bewilligung (Fasnachtsumzüge, volkstümliche Umzüge, etc.) und die Tagesschilder können bei der Motorfahrzeugkontrolle an einem Schalter der Fahrzeugzulassung abgeholt werden.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Tagesschilder werden gegen eine Depotgebühr abgegeben:
- Einzelschild 50.00 CHF
- Schilderpaar 50.00 CHF
Fristen
- Die Eigendeklaration muss mindestens 30 Tage vor dem Umzug bei der Motorfahrzeugkontrolle eingereicht werden.
- Tagesschilder müssen spätestens 14 Tage nach dem Umzug bei der Motorfahrzeugkontrolle abgegeben werden.