Services
Gemeinden, Elektronische Einreichung der Jahresrechnung
Kurzbeschreibung
Im Zusammenhang mit der Digitalisierungsstrategie ist die elektronische Einreichung der Jahresrechnung an das Amt für Gemeinden für Gemeinden ab sofort möglich.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Die von der GV beschlossene Jahresrechnung gemäss Vorgaben liegt vor.
Bevor Sie den Service online nutzen, stellen Sie bitte sicher, dass Sie alle Unterlagen im PDF-Format zum Hochladen vorhanden haben.
Erforderliche Dokumente
Die einzureichenden Unterlagen sowie die Vorgaben zu den digitalen Dokumenten entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt / Checkliste zur elektronischen Einreichung der Jahresrechnung.
Vorgehen
Datenlieferung zuhanden Amt für Gemeinden mittels Online-Formular.
Das Amt für Gemeinde kann auf Verlangen alle Originaldokumente in physischer Form einverlangen. Bei unvollständigen, qualitativ ungenügenden oder fehlerhaften Dokumentensendungen werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Folgende Punkte sind für den Upload zu beachten:
- Jedes PDF ist kurz und ohne Abkürzungen zu benennen (Jahresrechnung, Erläuterungsbericht, Beschlussprotokoll).
- Für jedes Dokument ist nur ein PDF hochzuladen (keine Aufteilung der Jahresrechnung, keine Einzelseiten).
Ergebnis
Der Empfang der Unterlagen wird per E-Mail bestätigt.
Die Eingangs- und Vollständigkeitskontrolle wird durch das Amt für Gemeinden vorgenommen.
Rahmenbedingungen
Kosten
Keine Kosten
Fristen
Gemäss § 157 Abs. 3 und 4 Gemeindegesetz ist die Jahresrechnung bis zum 30. Juni zu beschliessen und bis zum 31. Juli dem Amt für Gemeinden einzureichen.