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Erteilen von Betriebsbewilligungen für Seilbahnen und Skilifte
Kurzbeschreibung
Für den Betrieb von Seilbahnen mit kantonaler Konzession ist eine Betriebsbewilligung notwendig, welche vom Amt für Verkehr und Tiefbau ausgestellt wird.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Betriebsbewilligungen werden nur an Betreiber solcher Anlagen vergeben.
Erforderliche Dokumente
Nach Rücksprache Amt für Verkehr und Tiefbau
Vorgehen
- Für weitere Informationen Amt für Verkehr und Tiefbau unter der angegebenen Adresse kontaktieren
- Gesuch einreichen
- Gesuchsprüfung
- Betriebsbewilligung wird erteilt oder abgelehnt
Ergebnis
Schriftliche Bewilligung oder Absage wird per Post zugestellt
Rahmenbedingungen
Kosten
Keine. Sollte eine Abnahme der Anlage vor Ort nötig sein, verrechnet die Kontrollstelle IKSS dem Betreiber die Kosten nach Aufwand.