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Erteilung von kantonalen Personenbeförderungs-Bewilligungen
Kurzbeschreibung
Erteilung von kantonalen Personenbeförderungsbewilligungen durch das BJD für regelmässige und gewerbsmässige Verkehrsangebote auf Antrag eines Transportunternehmens, bei welcher der Bund keine Konzessionen vergibt (Verkehrsangebote von geringer Bedeutung aus Bundesoptik mit Delegation der Bewilligung an die Kantone). Beispiel: Schulbusse, Linienverkehrsähnliche Fahrten sofern nicht konzessionspflichtig, Arbeitnehmertransporte oder Transporte von Nichttransportunternehmen. Taxis sind hier nicht inkludiert, diese werden kommunal geregelt. Die Bewilligung wird für fünf Jahre erteilt.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Antragsteller muss Gemeinde (oder Schulbehörde), Transportunternehmen (oder Einzelperson) sein.
Erforderliche Dokumente
Nach Rücksprache Amt für Verkehr und Tiefbau
Vorgehen
- Amt für Verkehr und Tiefbau unter der angegebenen Adresse für weitere Informationen kontaktieren
- Gesuch einreichen
- Gesuchsprüfung
- Bewilligung wird erteilt oder abgelehnt inkl. Verrechnung der Gebühr
Ergebnis
Schriftliche Bewilligung oder Absage wird per Post zugestellt
Rahmenbedingungen
Kosten
Für die Erteilung von kantonalen Personenbeförderungsbewilligungen sind Gebühren gemäss Gebührentarif (KRB vom 8. März 2016; BGS 615.11) zu entrichten.
Dauer
Maximal 30 Werktage