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Erwerbstätigkeit für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene
Kurzbeschreibung
Die Erwerbstätigkeit von anerkannten Flüchtlingen (Ausweis B) und vorläufig Aufgenommenen (Ausweis F) ist meldepflichtig. Der Arbeitgeber muss vor dem Stellenantritt eine Meldung einreichen.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Person muss über einen Ausweis B (anerkannter Flüchtling) oder F (vorläufig aufgenommene Person) verfügen.
Erforderliche Dokumente
Keine
Vorgehen
- Bestimmungen lesen
- Meldeformular ausfüllen und einreichen
- Mit gesendeter Meldung darf die Person die Erwerbstätigkeit aufnehmen
- Nach erfolgter Meldung erhalten Sie eine Bestätigungsmail
Ergebnis
Bestätigungsmail betreffend Erhalt der Meldung und Aufnahme der Erwerbstätigkeit
Rahmenbedingungen
Kosten
Keine