Services
Erwerbstätigkeit für Schutzbedürftige (Ausweis S)
Kurzbeschreibung
Die Erwerbstätigkeit von Schutzbedürftigen (Ausweis S) ist meldepflichtig. Der Arbeitgeber muss vor dem Stellenantritt eine Meldung einreichen.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Person muss über einen Ausweis S verfügen.
Erforderliche Dokumente
Keine
Vorgehen
- Bestimmungen lesen
- Meldeformular ausfüllen und abschicken
- Mit gesendeter Meldung darf die Person die Erwerbstätigkeit aufnehmen
- Nach erfolgter Meldung erhalten Sie eine Bestätigungsmail
Ergebnis
Bestätigungsmail betreffend Erhalt der Meldung und Aufnahme der Erwerbstätigkeit.
Rahmenbedingungen
Kosten
Keine