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Fehlverhalten in Gesundheitsberufen / Einrichtungen melden
Kurzbeschreibung
Sofern Sie das Verhalten von Personen oder Einrichtungen im Gesundheitswesen beanstanden und mögliche Verstösse gegen die Berufspflichten melden möchten, können Sie eine schriftliche aufsichtsrechtliche Anzeige (mit entsprechender Dokumentation) per E-Mail oder per Post beim Rechtsdienst des Departements des Innern einreichen. Bitte verfassen Sie hierzu ein Mail oder ein Schreiben.
Service nutzen
Service per E-Mail nutzen: rechtsdienst@ddi.so.ch
Post-Adresse:
Departement des Innern
Departementssekretariat, Rechtsdienst
Ambassadorenhof / Riedholzplatz 3
4509 Solothurn.
Bitte verfassen Sie hierzu ein Mail oder ein Schreiben.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Keine
Erforderliche Dokumente
Alle Unterlagen, die das angebliche Fehlverhalten bzw. den Verstoss gegen berufliche oder betriebliche Pflichten dokumentieren (Schreiben, Patientendokumentation, Fotos etc.)
Vorgehen
Der Sinn und Zweck einer aufsichtsrechtlichen Anzeige bestehen darin, dass die zuständige Behörde abklären kann, ob eine Person oder Einrichtung des Gesundheitswesens gegen berufliche oder betriebliche Pflichten verstossen hat und welche aufsichtsrechtlichen Massnahmen gegebenenfalls getroffen werden müssen. Es geht nicht um die Beurteilung rechtlicher Ansprüche in einem Einzelfall.
Sie haben als anzeigende Person keinen Anspruch auf Akteneinsicht in ein solches aufsichtsrechtliches Verfahren, werden aber zu gegebener Zeit über die Erledigung ihrer Anzeige schriftlich informiert.
Ergebnis
Sie erhalten umgehend eine schriftliche Eingangsbestätigung und zu gegebener Zeit eine kurze schriftliche Information über die Erledigung Ihrer Anzeige (per Post oder per E-Mail). Der Zeitpunkt der Erledigungsmeldung hängt davon ab, ob und gegebenenfalls welche aufsichtsrechtlichen Schritte gegen die angezeigte Person oder Einrichtung erforderlich sind.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Einreichung einer aufsichtsrechtlichen Anzeige ist kostenlos.
Fristen
Eine aufsichtsrechtliche Anzeige kann jederzeit eingereicht werden.
Dauer
Sie erhalten umgehend eine Eingangsbestätigung und zu gegebener Zeit eine kurze Information über die Erledigung Ihrer Anzeige. Der Zeitpunkt der Erledigungsmeldung hängt davon ab, ob und gegebenenfalls welche aufsichtsrechtlichen Schritte gegen die angezeigte Person oder Einrichtung erforderlich sind.