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Förderpreise und Atelierstipendien Paris: Bewerbung einreichen
Kurzbeschreibung
Solothurner Kulturschaffende aller Disziplinen, die einen engen Bezug zum Kanton Solothurn haben, können sich beim Kuratorium für Kulturförderung um einen der max. zwölf Förderpreise, respektive um einen der zwei Stipendienplätze für das Atelier Paris bewerben, welche jährlich vergeben werden.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Für einen Förderpreis bewerben können sich junge Kulturschaffende aller Disziplinen, die einen engen Bezug zum Kanton Solothurn aufweisen.
- Um Atelierstipendien können sich Kulturschaffende jeden Alters und aller Disziplinen bewerben, sofern sie einen engen Bezug zum Kanton aufweisen.
Als enger Bezug zum Kanton Solothurn gelten:
- Derzeit im Kanton Solothurn wohnhaft.
- Im Kanton Solothurn aufgewachsen bzw. zur Schule gegangen.
- Über mehrere Jahre im Kanton Solothurn wohnhaft gewesen und mit der eigenen Arbeit regelmässig im Kanton Solothurn präsent.
- Das Bürgerrecht in einer Gemeinde des Kantons Solothurn allein ist nicht ausreichend.
Erforderliche Dokumente
- Ausgefülltes, unterzeichnetes Bewerbungsformular
- Projektbeschrieb und/oder Aussagen zu den künstlerischen Plänen
- Lebenslauf (Ausbildung, bisherige Tätigkeit)
- Aktuelles Portraitfoto in digitaler Form (Auflösung 300 dpi)
- Dokumentation über das bisherige Schaffen (Format max. A4, Umfang max. 15 Seiten)
Sämtliche Unterlagen inklusive Dokumentationsmaterial zum Beispiel Bücher, Kataloge, Fotografien, Tonträger, etc. sind physisch in zweifacher Ausführung oder alternativ auf einem externen Datenträger (z.B. USB-Stick) zusammen mit dem unterzeichneten Bewerbungsformular einzureichen. Es erfolgt keine Rücksendung der Unterlagen.
Vorgehen
- Ausschreibung durchlesen
- Eingabetermin beachten!
- Erforderliche Unterlagen und Dokumentationsmaterial zusammenstellen
- Bewerbungsformular ausfüllen und unterzeichnen
- Bewerbungsformular und geforderte Unterlagen inkl. Dokumentationsmaterial fristgereicht einreichen (Poststempel).
- Jurierung durch Kantonales Kuratorium für Kulturförderung
- Entscheid abwarten
Ergebnis
Die eingereichten Bewerbungen werden von den Fachkommissionen des Kantonalen Kuratoriums für Kulturförderung beurteilt und auf deren Antrag vom Leitenden Ausschuss entschieden. Er begründet seine Zusprechung in einem Bericht. Ablehnende Entscheide werden nicht begründet. Die Information über den Auswahlentscheid erfolgt jeweils im April per Post.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Bewerbung ist kostenlos.
Fristen
Die Eingabefrist gemäss Ausschreibung ist zu beachten (Poststempel).
Dauer
Die Ausschreibung erfolgt jeweils Anfang Dezember des laufenden Jahres mit Eingabetermin im Januar des folgenden Jahres. Die Information über den Auswahlentscheid erfolgt jeweils im April.