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Fristerstreckung beantragen zur Einreichung Jahresrechnung Stiftung
Kurzbeschreibung
Die Stiftung kann mit diesem Online-Formular ein Gesuch um Erstreckung der Frist zur Einreichung der jährlichen Berichterstattung stellen.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Die Stiftung kann ihre vom Stiftungsrat genehmigte Jahresrechnung und den dazugehörigen Unterlagen erst später als 6 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres einreichen.
Die Stiftung kann mit diesem Online-Formular ein Gesuch um Erstreckung der Frist zur Einreichung der jährlichen Berichterstattung stellen. Es besteht kein Anspruch auf Fristverlängerung. Eine Fristerstreckung ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn die Stiftung überschuldet oder längerfristig zahlungsunfähig ist. Besteht begründete Besorgnis einer Überschuldung oder längerfristigen Zahlungsunfähigkeit, muss die Aufsichtsbehörde sofort darüber informiert werden und es sind durch das oberste Stiftungsorgan und die Revisionsstelle unverzüglich die in Art. 84a ZGB genannten Massnahmen einzuleiten.
Erforderliche Dokumente
Keine
Vorgehen
Formular Fristerstreckung zur Einreichung Jahresrechnung Stiftung ausfüllen und absenden
Ergebnis
Der Empfang des Fristerstreckungsgesuchs wird per Mail bestätigt.
Rahmenbedingungen
Kosten
Das erste Fristerstreckungsgesuch pro Geschäftsjahr ist kostenlos.
Fristen
Das Fristerstreckungsgesuch muss vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Jahresrechnung gestellt werden.