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Fristverlängerung für juristische Personen beantragen
Kurzbeschreibung
Der Abgabetermin kann vom 30. Juni auf den 31. Oktober oder mit einer Gebühr von CHF 30.00 auf den 30. November verlängert werden. Für sekundär steuerpflichtige juristische Personen gilt der 31. Oktober als Abgabetermin.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Sie haben die Steuererklärung vom Steueramt erhalten.
Erforderliche Dokumente
keine
Vorgehen
- Erläuterungen lesen
- Online-Formular ausfüllen
- Absenden
- Bei erfolgreicher Fristverlängerung erhalten Sie umgehend eine Bestätigungs-E-Mail
Ergebnis
Die Frist zur Abgabe Ihrer Steuererklärung wird verlängert und Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.
Rahmenbedingungen
Kosten
Fristverlängerung 31. Oktober – Gebührenfrei
Fristverlängerung 30. November – Gebühr CHF 30.00
Fristen
30. Juni
Dauer
Die Fristverlängerung wird sofort online gewährt.