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Führerausweis: Adressänderung melden
Kurzbeschreibung
Verlegt die Ausweisinhaberin/der Ausweisinhaber den Wohnsitz, muss die neue Adresse der zuständigen Behörde am neuen Wohnsitz innert 14 Tagen mitgeteilt werden.
Bei einer Wohnsitzverlegung in das Ausland muss sie/er sich bei der bisherigen Behörde abmelden.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Adressänderung mitteilen, und - falls vorhanden - gültigen Lernfahrausweis der MFK zusenden
- Adresse wird im Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) angepasst und falls vorhanden Lernfahrausweis mit neuer Adresse erstellt
Erforderliche Dokumente
keine
Vorgehen
Adressänderung per Mail oder Post mitteilen.
Ergebnis
Die Kundin/der Kunde ist im Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) mit der korrekten Adresse erfasst und erhält – sofern vorhanden – den Lernfahrausweis mit aktualisierter Adresse zugestellt.
Rahmenbedingungen
Kosten
Es wird keine Gebühr für die Adressänderung erhoben.