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Gebietssperrzone: Drohnen-Überflug beantragen
Kurzbeschreibung
Das Überfliegen der Gebietssperrzonen rund um die kantonalen Vollzugseinrichtungen bedarf einer Bewilligung des Amts für Justizvollzug.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
keine
Erforderliche Dokumente
- Flugroute
- Sofern Flug im Auftrag von Drittem: Auftragsbestätigung
Vorgehen
- Formular ausfüllen und abschicken
- Bewilligung/Ablehnung per Mail erhalten
- Bei Bewilligung: Überflug gemäss Bewilligung
- Allfälliges Bildmaterial zur Prüfung/Genehmigung der Vollzugseinrichtung einreichen
Ergebnis
Genehmigung bzw. Ablehnung des Drohnenüberflugs per E-Mail zugestellt.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Bewilligung ist gebührenfrei.
Fristen
Gesuche sind in der Regel fünf Arbeitstage vor dem geplanten Drohnenüberflug einzureichen.
Dauer
In der Regel dauert die Bearbeitung rund drei Arbeitstage.