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Erwerbstätigkeit 90 Tage bis 4 Monate für EU/EFTA-Angehörige beantragen
Kurzbeschreibung
Sie sind EU/EFTA-Angehörige(r) und wollen in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit zwischen 90 Tagen und 4 Monaten bei einem im Kanton Solothurn ansässigen Unternehmen nachgehen und sich nicht bei der Wohnsitzgemeinde in der Schweiz anmelden.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Sie müssen Staatsangehörige(r) eines EU/EFTA-Staates sein und der Arbeitgeber muss Sitz im Kanton Solothurn haben.
Erforderliche Dokumente
- Kopie Reisepass oder Personalausweis
- Arbeitsvertrag oder Anstellungserklärung
Vorgehen
- Formular ausfüllen und zusammen mit den erforderlichen Dokumenten einreichen
- Entscheid abwarten
Ergebnis
Entscheid in Form einer Einreisezusicherung (per E-Mail oder Post via Arbeitgeber), formlose Ablehnung (per E-Mail oder Post) oder Verfügung (per Post).
Rahmenbedingungen
Kosten
- Einreisezusicherung CHF 65.00
- Formlose Ablehnungen sind kostenlos
- Verfügung zwischen CHF 50.00 und CHF 1'500.00
Fristen
Das Gesuch ist vor dem Stellenantritt einzureichen. Die Stelle darf erst angetreten werden, wenn die Einreisezusicherung vorliegt.
Dauer
Üblicherweise dauert die Bearbeitung 7-10 Arbeitstage.