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Erlass von Steuern und Gebühren: Gesuch einreichen
Kurzbeschreibung
Ein Steuer- oder Gebührenerlass kann in einer finanziellen Notlage helfen, die Lage zu stabilisieren und Verpflichtungen wieder erfüllen zu können.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Ein Erlassgesuch ist möglich, wenn eine steuerpflichtige Person in einer Notlage ist.
Die Steuerschulden müssen rechtskräftig veranlagt resp. die Gebühren rechtskräftig erhoben sein.
Das Gesuch ist vor Zustellung eines Zahlungsbefehls einzureichen.
Erforderliche Dokumente
keine
Vorgehen
- Bestimmungen lesen
- Einreichen Erlassgesuch – wenn immer möglich bereits mit Fragebogen für die Erhebung der finanziellen Verhältnisse des Gesuchstellers.
Das Erlassgesuch ist mit schriftlicher Begründung und unter Beilage der nötigen Beweismittel dem Finanzdepartement einzureichen.
Dabei ist auch anzugeben, für welches Steuerjahr und für welche Steuerart ein Erlass beantragt wird.
Bei Gesuchen um Gebührenerlass sind die betroffenen Gebühren entsprechend zu vermerken und Rechnungskopien einzureichen. - Überprüfung des Gesuchs und Gutheissung, teilweise Gutheissung oder Abweisung des Gesuchs abwarten.
Ergebnis
Die Entscheidung über das Gesuch – Gutheissung, teilweise Gutheissung oder Abweisung – wird per Post zugestellt.
Rahmenbedingungen
Kosten
Das Erlassverfahren ist kostenlos.
Dauer
Die Dauer des Erlassverfahrens ist abhängig von der Komplexität.