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Grenzgängerbewilligung für EU/EFTA-Angehörige beantragen
Kurzbeschreibung
Sie sind Arbeitgeber(in) mit Sitz im Kanton Solothurn und wollen eine(n) EU/EFTA-Angehörige(n) mit Wohnsitz im Ausland als Grenzgänger(in) anstellen.
Der Stellenantritt darf erst erfolgen, wenn die Grenzgängerbewilligung vorliegt.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Sie haben eine Unternehmung mit Sitz im Kanton Solothurn oder der Einsatzort des beschäftigten EU/EFTA-Angehörigen/der beschäftigten EU/EFTA-Angehörigen liegt im Kanton Solothurn.
Erforderliche Dokumente
- Kopie Reisepass oder Personalausweis
- Kopie Arbeitsvertrag oder Arbeitsbestätigung
- Wohnsitzbescheinigung des Hauptwohnsitzes im Ausland
Vorgehen
- Formular ausfüllen und zusammen mit den erforderlichen Dokumenten einreichen
- Entscheid abwarten
Ergebnis
Entscheid in Form einer Grenzgängerbewilligung (Aufforderung zur Biometriedatenerfassung per E-Mail oder Post), formlosen Ablehnung (per E-Mail oder Post) oder Verfügung per Post.
Rahmenbedingungen
Kosten
- Positive Entscheide CHF 65.00
- Formlose Ablehnungen sind kostenlos
- Verfügung zwischen CHF 50.00 und CHF 1'500.00
Dauer
Üblicherweise dauert die Bearbeitung 7-10 Arbeitstage.