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Handel mit alkoholhaltigen Getränken: Bewilligung beantragen
Kurzbeschreibung
Für den Verkauf von alkoholhaltigen Getränken wie Wein, Bier oder Spirituosen ist eine Betriebsbewilligung erforderlich.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Die gesuchstellende Person muss
- Gewähr für eine einwandfreie und rechtmässige Ausübung des Handels mit alkoholhaltigen Getränken bieten,
- handlungsfähig sein,
- darf keine schwerwiegende, sachlich ins Gewicht fallende Vorstrafen aufweisen,
- aus den letzten fünf Jahren keine Betreibungen aus dem Handel mit alkoholhaltigen Getränken aufweisen, gegen welche keine Rechtsvorschlag erhoben oder in welcher Rechtsöffnung erteilt worden ist.
Erforderliche Dokumente
- Handlungsfähigkeitszeugnis
- Wohnsitzbestätigung der letzten fünf Jahre
- Betreibungsregisterauszug über die letzten fünf Jahre
- Strafregisterauszug
- Ausländische Staatsangehörige: Aufenthaltstitel (Ausländerausweis)
Vorgehen
- Merkblatt und ggf. gesetzliche Rahmenbedingungen (insbesondere Persönliche Voraussetzung für die Betriebsbewilligung gemäss WAG § 25 ff.) lesen
- erforderliche Unterlagen zusammentragen
- Formular ausfüllen und mit allen erforderlichen Unterlagen fristgerecht abschicken
Ergebnis
Sie erhalten die Betriebsbewilligung per Post.
Rahmenbedingungen
Kosten
Für die Erteilung der Bewilligung wird eine einmalige Gebühr von 100.00 bis 500.00 Franken erhoben.
Jährliche Gebühr für Betriebsbewilligung:
- bis zu einem Jahresumsatz von 300'000 Franken: CHF 150.00
- bis zu einem Jahresumsatz von 300'000 bis 500'000 Franken: CHF 300.00
- bis zu einem Jahresumsatz von 500'000 bis zu 1 Mio. Franken: CHF 600.00
- bis zu einem Jahresumsatz von mehr als 1 Mio. Franken: CHF 1'200.00
Fristen
Das vollständig ausgefüllte Formular inkl. den geforderten Beilagen ist bis spätestens 14 Tage vor der Eröffnung / Übernahme einzureichen.
Dauer
Die Bearbeitung dauert üblicherweise 3 Tage.