Services
Holzerkurs: Förderbeitrag beantragen
Kurzbeschreibung
Führen forstlich ungelernte Personen Holzerntearbeiten im Wald in einem Auftragsverhältnis und gegen Entgelt aus, so ist das Absolvieren von 10 Kurstagen aus Gründen der Arbeitssicherheit gemäss Art. 21a des Eidg. Waldgesetzes obligatorisch; ergänzend: WaV Art. 34.
Für die Teilnahme an den Kursen können Förderbeiträge beantragt werden.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Holzerkurs bereits erfolgreich absolviert
Erforderliche Dokumente
- Kopie des Kompetenznachweises
- Kopie der Rechnung des besuchten Kurses
- Kopie des Zahlungsnachweises (Bankbeleg, Postquittung)
Vorgehen
- Bestimmungen in Weisungen lesen
- Online-Formular ausfüllen und abschicken
Ergebnis
Bewilligungsentscheid per Mail und ggf. Auszahlung der Beiträge
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Bewilligung ist kostenlos.
Fristen
Gesuche können bis maximal ein Jahr nach Teilnahme am besuchten Kurs eingereicht werden.
Dauer
14 Tage