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Justizvollzug: Gemeinnützige Arbeit beantragen
Kurzbeschreibung
Die Strafverbüssung in Form von gemeinnütziger Arbeit bedarf einer Bewilligung des Straf- und Massnahmenvollzugs.
Service nutzen
Möchten Sie das Online-Formular nicht nutzen? Dann füllen Sie bitte das Beiblatt aus, das Sie mit dem Strafantrittsbefehl erhalten haben und senden es per Post ein.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Sie haben einen Strafantrittsbefehl der Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug vor höchstens 14 Tagen erhalten und:
- Die Freiheitsstrafe beträgt höchstens sechs Monate.
- Wurde eine Strafe von mehr als sechs Monaten ausgesprochen und bleibt nach Abzug der vollzogenen Hafttage eine Reststrafe von höchstens sechs Monaten, ist gemeinnützige Arbeit ebenfalls zulässig.
- Bei teilbedingten Freiheitstrafen ist der unbedingte Teil massgeblich.
- Offene Ersatzfreiheitsstrafen aus Bussen und Geldstrafen müssen zuerst bezahlt werden.
Erforderliche Dokumente
- Pass oder Identitätskarte
- Ausländerausweis, falls vorhanden
- Arztzeugnis bei Arbeitsunfähigkeit
Vorgehen
- Prüfen, ob Voraussetzungen erfüllt sind.
- Formular ausfüllen und abschicken
- Evtl. Erstgespräch bei Bewährungshilfe
- Richtlinien Gemeinnützige Arbeit unterzeichnen
- Erhalt Bewilligungsverfügung
- Vollzugsbeginn
Ergebnis
Verfügung über die Bewilligung der Strafverbüssung in Form von Gemeinnütziger Arbeit durch den Straf- und Massnahmenvollzug per Post.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Prüfung des Antrags und der damit einhergehende Entscheid ist kostenlos.
Fristen
Das Gesuch ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Strafantrittsbefehl einzureichen.
Dauer
In der Regel dauert die Bearbeitung rund zwei Monate.