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Justizvollzug: Opferauskunft beantragen
Kurzbeschreibung
Opfer von Straftaten sowie Drittpersonen mit einem schutzwürdigen Interesse können Auskunft über den Vollzug der Strafe oder Massnahme der verurteilten Person verlangen. Zur Prüfung des Anspruchs ist ein schriftliches Gesuch erforderlich.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Sie sind Opfer einer Straftat, durch die Sie in Ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt wurden.
- Sie sind Angehörige eines solchen Opfers einer Straftat.
- Sie sind Dritte, die ein schutzwürdiges Interesse nachweisen können.
- Das betroffene Urteil muss rechtskräftig sein.
Erforderliche Dokumente
ID- oder Passkopie
Vorgehen
- Prüfen, ob Voraussetzungen erfüllt sind
- Formular ausfüllen und per Post einreichen
- Anhörung der verurteilten Person
- Erhalt Verfügung mit Entscheid, ob und welche Informationen zum Vollzug mitgeteilt werden
- Rechtskraft der Verfügung abwarten (Ausnahme: sehr dringende Fälle)
- Information erhalten
Ergebnis
Schreiben mit Informationen über wesentliche Entscheide und Vorkommnisse des Vollzugs der verurteilten Person per Post.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Prüfung des Antrags und der damit einhergehende Entscheid sind kostenlos.
Dauer
In der Regel dauert die Bearbeitung rund zwei Monate.