Services
Kantonswechsel für Personen aus dem Asylbereich
Kurzbeschreibung
Personen aus dem Asylbereich können beim Staatssekretariat für Migration ein Gesuch um Kantonswechsel stellen.
Das Migrationsamt prüft als vorgängiger oder neuer Kanton, ob dem Gesuch entsprochen werden kann.
Service nutzen
Für diesen Service bitten wir Sie ein schriftliches Gesuch per Post an das Staatssekretariat für Migration, Quellenweg 6, 3003 Bern einzureichen.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Keine
Erforderliche Dokumente
Keine
Vorgehen
- Einreichung des Gesuchs um Kantonswechsel beim Staatssekretariat für Migration.
- Erhalt Entscheid per Post
- Bei positivem Entscheid: Anmeldung im neuen Wohnsitzkanton
Ergebnis
Bei einer Bewilligung wird eine entsprechende Verfügung den Kunden per Post zugestellt. Im Falle einer Ablehnung erhält der Kunde oder die Kundin per Post ein Schreiben mit den Ablehnungsgründen.
Rahmenbedingungen
Kosten
Der Service ist kostenlos.
Dauer
Die Prüfung des Gesuchs durch das Staatssekretariat für Migration kann mehrere Monate dauern.