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Kleinspiele, Lottos und Tombolas: Bewilligung beantragen
Kurzbeschreibung
Kleinspiele wie Lotterien mit Geldpreisen, Sportwetten oder Pokerturniere müssen bewilligt werden. Tombolas und Lotto mit nur Sachpreisen bis CHF 50’000.– sind bewilligungsfrei.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Volljährigkeit und Mündigkeit liegen vor
- Veranstalter/in mit Sitz im Kanton Solothurn
- Spiel muss vollständig im Kanton Solothurn durchgeführt werden
- Weitere Voraussetzungen gemäss Merkblättern (vgl. Erforderliche Dokumente)
Erforderliche Dokumente
Gesuch kleines Pokerturnier
- Handelsregisterauszug resp. Vereinsstatuten
- Bestätigung/Zertifikat der Schulung
- Konzept
- Strafregisterauszug der verantwortlichen Person
Gesuch Kleinlotterie
- Handelsregisterauszug resp. Vereinsstatuten
- Datum Beginn/Ende Losverkauf
- Datum der Ziehung
- Detailbudget inkl. Lotterie
- Gewinnplan
- Letzte Jahresrechnung
Gesuch lokale Sportwetten
- Handelsregisterauszug resp. Vereinsstatuten (unterzeichnet)
- Plan Gewinnausschüttung
Gesuch Lottomatch
- Handelsregisterauszug resp. Vereinsstatuten (unterzeichnet)
- Protokoll der letzten GV/HV, woraus der/die aktuelle Präsident/in ersichtlich ist
- Berechnungstabelle Lottomatch
- Gewinnplan
Vorgehen
- ggf. gesetzliche Rahmenbedingungen lesen
- erforderliche Unterlagen zusammentragen
- Formular ausfüllen und mit allen erforderlichen Unterlagen fristgerecht abschicken
Ergebnis
Sie erhalten die Bewilligung per Post.
Rahmenbedingungen
Kosten
30.00 Franken pro Bewilligung
Fristen
Eingabe muss mindestens 14 Tage vor der Durchführung der Veranstaltung erfolgen.
Dauer
Die Bearbeitung dauert üblicherweise 14 Tage.