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Kostengutsprache Berufsmaturität 2 (BM 2) beantragen
Kurzbeschreibung
Die BM 2 kann nach einer abgeschlossenen beruflichen Grundbildung als Vollzeit- oder Teilzeitlehrgang erworben werden. Grundsätzlich hat der Schulbesuch der BM 2 in jenem Kanton stattzufinden, in welchem die Absolventin oder der Absolvent wohnhaft ist. Für den ausserkantonalen Schulbesuch muss ein Gesuch um Kostengutsprache gestellt werden.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Abgeschlossene drei- oder vierjährige Berufslehre mit eidgenössischen Fähigkeitszeugnis
- Wohnsitzkanton Solothurn gemäss Art. 4 Abs. 3 BFSV
- Die gewünschte BM-Richtung wird im Kanton Solothurn nicht angeboten oder die Reisezeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln von der nächstgelegenen Haltestelle des Wohnorts zum Hauptbahnhof Olten bzw. Solothurn (gemäss SBB-Fahrplan) beträgt mehr als 60 Minuten.
Erforderliche Dokumente
- Aktuelle Wohnsitzbestätigung der gesuchsstellenden Person
- Verlangte Bestätigung gemäss Ziffer A - F des Formular zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons (s. Dokumente)
- Falls vorhanden: Notenausweis EFZ, Aufnahmeprüfungsentscheid oder Zulassungsnote gemäss § 3 Abs. 2 lit. b des Reglements über die Berufsmaturität (BGS 416.113.1)
Vorgehen
- Merkblatt zum ausserkantonalen Schulbesuch BM 2 lesen
- Erforderliche Dokumente beschaffen
- Gesuchsformular ausfüllen und online übermitteln
- Entscheid abwarten
Ergebnis
- Provisorische Kostengutsprache bei ausstehendem Entscheid über das Erfüllen der Aufnahmebedingungen per E-Mail
- Definitive Kostengutsprache nach Erfüllen der Aufnahmebedingungen per E-Mail
- Ablehnung per Post
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Kostengutsprache ist kostenlos.
Fristen
Gesuche um Kostengutsprache sind jeweils spätestens 14 Tage vor Schulbeginn einzureichen.
Gesuche für das Folgejahr dürfen frühestens ab dem 1. November gestellt werden.
Dauer
Sofern das Gesuch vollständig ist, beträgt die Bearbeitungsdauer in der Regel zehn Arbeitstage.