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Lohnausweise einreichen
Kurzbeschreibung
Alle Solothurner Arbeitgeber müssen die Löhne ihrer Mitarbeitenden in Form eines Lohnausweises dem Steueramt melden.
Die Lohnausweise können entweder via ein zertifiziertes Lohnprogramm elektronisch übermittelt werden (ELM) oder in physischer Form, indem dem Steueramt eine Lohnausweiskopie per Post zugestellt wird.
Service nutzen
Senden Sie die Kopie der Lohnausweise aller Mitarbeiter an das kantonale Steueramt:
Steueramt des Kantons Solothurn
Finanzen und Dienste
Werkhofstrasse 29c
4509 Solothurn
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Der Firmensitz oder die Betriebsstätte befindet sich im Kanton Solothurn. Es sind die Lohnausweise sämtlicher Mitarbeitenden, unabhängig ihres Wohnsitzes, einzureichen. Wenn sich nur eine Betriebsstätte im Kanton Solothurn befindet, beschränkt sich die Lohnmeldepflicht auf dort angestellten Personen.
Erforderliche Dokumente
Lohnausweise der gesamten Belegschaft.
Vorgehen
Eine Kopie des Lohnausweises auf dem Postweg an die Steuerverwaltung senden oder via einheitliches Lohnmeldeverfahren (ELM) übermitteln
Ergebnis
Die gemeldeten Löhne werden vom Steueramt für die Steuerveranlagung der natürlichen Personen verwendet.
Rahmenbedingungen
Kosten
Bei fristgerechtem Einhalten der Lohnmeldepflicht werden von Seiten des Steueramts keine Kosten erhoben.
Fristen
Die elektronischen Lohnmeldungen sowie die gedruckten Lohnausweise werden bis spätestens Ende Februar erwartet.