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Jugendliche: Bewilligung Beschäftigung (Grundbildung/Förderprogramm) beantragen
Kurzbeschreibung
Die Beschäftigung von Jugendlichen ab 14 Jahren im Rahmen der beruflichen Grundbildung oder im Rahmen eines Förderprogrammes ist bewilligungspflichtig. Nacht- und Sonntagsarbeit sind für Jugendliche grundsätzlich verboten.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Personen liegt vor
- ärztliches Zeugnis zum Gesundheitszustand des/der betroffenen Jugendlichen liegt vor
- Betrieb verfügt über eine Bildungsbewilligung gemäss Berufsbildungsgesetz
Erforderliche Dokumente
- Kopie des Lehrvertrags bzw. Konzept des Förderprogramms
- Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Person(en)
- ärztliches Zeugnis
Vorgehen
- ggf. gesetzliche Rahmenbedingungen lesen
- erforderliche Unterlagen zusammentragen
- Formular ausfüllen und mit allen erforderlichen Unterlagen fristgerecht abschicken
Ergebnis
Ohne Gegenbericht innert 10 Tagen, ist die Beschäftigung zulässig. Sie erhalten die Bewilligung per Post.
Rahmenbedingungen
Kosten
100.00 Franken, ab drei Werktagen vor Einsatz zusätzlich 100.00 Franken Expressgebühr
Fristen
Das vollständig ausgefüllte Formular inkl. den geforderten Beilagen ist bis spätestens 14 Tage vor der Beschäftigung einzureichen.
Dauer
Die Bearbeitung dauert üblicherweise 10 Tage.