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Quellensteuer: Neuberechnung der Quellensteuer beantragen
Kurzbeschreibung
Quellensteuerpflichtige Personen können bis zum 31. März des folgenden Steuerjahres eine Neuberechnung der Quellensteuer beantragen.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Die antragstellende Person muss im Kanton Solothurn quellensteuerpflichtig sein.
Erforderliche Dokumente
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lohnausweise (bei Ehepaaren von beiden Ehepartnern)
- Belege für die beantragte Korrektur
Vorgehen
- Wichtige Hinweise sorgfältig lesen.
- Formular vollständig ausfüllen (bei Verheirateten auch mit den Angaben des Ehepartners).
- Formular ausdrucken und unterschreiben (bei Verheirateten müssen beide Ehepartner unterschreiben).
- Formular zusammen mit den Lohnausweisen und den weiteren Belegen einreichen.
Ergebnis
Die Quellensteuer wird neu berechnet und der quellensteuerpflichtigen Person in Rechnung gestellt.
Das Ergebnis der Neuberechnung kann sowohl zu einer Rückerstattung als auch zu einer Nachzahlung führen.
Rahmenbedingungen
Kosten
Der Antrag ist kostenlos.
Fristen
Der Antrag auf Neuberechnung muss bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden (Verwirkungsfrist).
Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
Dauer
Die Anträge werden nach ihrem Eingang bearbeitet.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb eines Jahres.