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Niederlassungsbewilligung: Aufrechterhaltung beantragen
Kurzbeschreibung
Sie sind im Besitz einer Niederlassungsbewilligung und planen Ihren Wohnort vorübergehend für max. 4 Jahre ins Ausland zu verlegen. Während des Aufenthalts im Ausland soll Ihre Niederlassungsbewilligung aufrechterhalten werden.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Sie müssen im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sein oder die Niederlassungsbewilligung, bis zu Ihrem Wegzug ins Ausland vor weniger als 6 Monaten, besessen haben.
Erforderliche Dokumente
Keine
Vorgehen
- Formular ausfüllen und einreichen (das Gesuch kann online oder via PDF-Formular eingereicht werden)
- Mitwirken beim Verfahren (weitere Unterlagen nachreichen, Fragen beantworten)
- Entscheid abwarten
Ergebnis
Entscheid in Form einer Bescheinigung der Aufrechterhaltung (per E-Mail oder per Post), formlose Ablehnung (per E-Mail oder per Post) oder Verfügung per Post.
Rahmenbedingungen
Kosten
- Positive Entscheide sind kostenlos (Gebühren fallen bei der Ausweisausstellung an)
- Formlose Ablehnungen sind kostenlos
- Verfügung zwischen CHF 50.00 und CHF 1'500.00
Fristen
Das Gesuch muss spätestens innerhalb von 6 Monaten nach dem Wegzug ins Ausland eingereicht werden.
Dauer
Üblicherweise dauert die Bearbeitung 4-6 Wochen.