Services
Niederlassungsbewilligung: Aufrechterhaltung beantragen
Kurzbeschreibung
Sie sind im Besitz einer Niederlassungsbewilligung und planen Ihren Wohnort vorübergehend für max. vier Jahre ins Ausland zu verlegen. Erfolgt bei der Wohngemeinde eine Abmeldung durch den Ausländer oder die Ausländerin, kann unter gewissen Voraussetzungen die Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung (Aufrechterhaltung max. vier Jahre) beantragt werden.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Sie müssen im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sein oder die Niederlassungsbewilligung, bis zu Ihrem Wegzug ins Ausland vor weniger als 6 Monaten, besessen haben.
Erforderliche Dokumente
Keine
Vorgehen
- Onlineformular ausfüllen und einreichen
- Mitwirken beim Verfahren (weitere Unterlagen nachreichen, Fragen beantworten)
- Entscheid abwarten
Ergebnis
Entscheid in Form einer Bescheinigung der Aufrechterhaltung (per E-Mail oder per Post), formlose Ablehnung (per E-Mail oder per Post) oder Verfügung per Post.
Rahmenbedingungen
Kosten
- Erwachsene CHF 65.00, Minderjährige CHF 30.00
- Formlose Ablehnungen sind kostenlos
- Verfügung zwischen CHF 50.00 und CHF 1'500.00
Fristen
Das Gesuch muss spätestens innerhalb von 6 Monaten nach dem Wegzug ins Ausland eingereicht werden.
Dauer
Üblicherweise dauert die Bearbeitung 4-6 Wochen.