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Niederlassungsbewilligung beantragen
Kurzbeschreibung
Sie sind im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung und möchten eine Niederlassungsbewilligung beantragen.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Sie müssen seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung sein.
Erforderliche Dokumente
- Betreibungsregisterauszüge beider Ehegatten / eingetragenen Partner/innen
- Strafregisterauszug (strafregister.admin.ch)
- Bestätigungsschreiben des Sozialamtes über Bezug/Nichtbezug von Sozialhilfe für die letzten 5 Jahre (inkl. Angabe des Zeitraums und der Höhe des Sozialhilfebezuges)
- Nachweis Sprachkompetenz, Ausbildungsnachweis (z. B. Atteste, Diplome, Zeugnisse) oder ein anerkanntes Sprachzertifikat gemäss SEM-Liste (Staatsangehörige folgender Länder sind davon ausgenommen: Österreich, Deutschland, Fürstentum Liechtenstein)
- Aktueller Arbeitsvertrag und die letzten drei Lohnabrechnungen
- Kopie des heimatlichen Reisedokumentes
Vorgehen
- Formular ausfüllen und einreichen (das Gesuch kann online oder via PDF-Formular eingereicht werden)
- Mitwirken beim Verfahren (weitere Unterlagen nachreichen, Fragen beantworten)
- Entscheid abwarten
Ergebnis
Entscheid in Form einer Niederlassungsbewilligung (Aufforderung zur Biometriedatenerfassung per E-Mail oder Post) oder formlosen Ablehnung (per E-Mail oder Post) oder Verfügung per Post.
Rahmenbedingungen
Kosten
- Positive Entscheide sind kostenlos (Gebühren fallen bei der Ausweisausstellung an)
- Formlose Ablehnungen sind kostenlos
- Verfügung zwischen CHF 50.00 und CHF 1'500.00
Dauer
Üblicherweise dauert die Bearbeitung 4-6 Wochen.