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Niederlassungsbewilligung beantragen
Kurzbeschreibung
Sie sind im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung und möchten eine Niederlassungsbewilligung beantragen.
Die Niederlassungsbewilligung kann erteilt werden, wenn die zeitlichen Voraussetzungen nach Art. 34 AIG erfüllt sind, keine Widerrufsgründe nach Art. 62 respektive nach Art. 63 AIG vorliegen und eine gute Integration erfolgt ist.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Sie müssen seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung sein.
Erforderliche Dokumente
- Betreibungsregisterauszüge beider Ehegatten / eingetragenen Partner/innen
- Strafregisterauszug (strafregister.admin.ch)
- Bestätigungsschreiben des Sozialamtes über Bezug/Nichtbezug von Sozialhilfe für die letzten 5 Jahre (inkl. Angabe des Zeitraums und der Höhe des Sozialhilfebezuges)
- Nachweis Sprachkompetenz, Ausbildungsnachweis (z. B. Atteste, Diplome, Zeugnisse) oder ein anerkanntes Sprachzertifikat gemäss SEM-Liste (Staatsangehörige folgender Länder sind davon ausgenommen: Österreich, Deutschland, Fürstentum Liechtenstein)
- Aktueller Arbeitsvertrag und die letzten drei Lohnabrechnungen
- Kopie des heimatlichen Reisedokumentes
Vorgehen
- Onlineformular ausfüllen und einreichen
- Mitwirken beim Verfahren (weitere Unterlagen nachreichen, Fragen beantworten)
- Entscheid abwarten
Ergebnis
Entscheid in Form einer Niederlassungsbewilligung (Aufforderung zur Biometriedatenerfassung per E-Mail oder Post) oder formlosen Ablehnung (per E-Mail oder Post) oder Verfügung per Post.
Rahmenbedingungen
Kosten
- Positive Entscheide sind kostenlos (Gebühren fallen bei der Ausweisausstellung an)
- Formlose Ablehnungen sind kostenlos
- Verfügung zwischen CHF 50.00 und CHF 1'500.00
Dauer
Üblicherweise dauert die Bearbeitung 4-6 Wochen.