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Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih: Bewilligung beantragen
Kurzbeschreibung
Die regelmässige und bezahlte Vermittlung von Arbeitskräften oder Künstlern braucht eine kantonale Bewilligung. Betriebe mit Sitz im Kanton Solothurn erhalten diese vom Amt für Wirtschaft und Arbeit. Für Vermittlungen ins oder aus dem Ausland ist zusätzlich eine bundesweite Bewilligung nötig.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Voraussetzungen an die verantwortliche Person
- Schweizer Bürger/-in oder Ausländer/-in mit Niederlassungsbewilligung
- abgeschlossene Berufslehre oder gleichwertige Ausbildung
- mehrjährige Berufstätigkeit (drei oder mehr Jahre)
- anerkannte Vermittlungsausbildung oder eine mehrjährige Berufserfahrung in der Arbeitsvermittlung, in der Personal-, Organisations- oder Unternehmungsberatung oder im Personalwesen
Erforderliche Dokumente
- Bewilligungsgesuch ausgefüllt und mit Firmenlogo versehen
- Beiblatt verantwortliche Person
- Lebenslauf sowie Arbeitszeugnisse, Fähigkeitsausweise, Diplome etc. der verantwortlichen Person
- Kopie eines gültigen Ausweises der verantwortlichen Person (Identitätskarte oder Pass bei Schweizern; Niederlassungsbewilligung bei Ausländern)
- Aktuelle Auszüge aus dem Zentralstraf-, Betreibungs- und Steuerregister (Originale) der verantwortlichen Person (nicht älter als 6 Monate)
- Tarif der Einschreibegebühren und Vermittlungsprovisionen gegenüber Stellensuchenden
- Formularverträge und allgemeine Geschäftsbedingungen
- Kopie eines aktuellen und öffentlich beglaubigten Handelsregisterauszuges (die in der Bewilligung als die für die Leitung verantwortliche Person muss aus dem Registereintrag hervorgehen)
- Mietvertrag oder Grundbucheintrag als Nachweis für bestehende Räumlichkeiten für die Ausübung dieser Vermittlungstätigkeit
Vorgehen
- ggf. gesetzliche Rahmenbedingungen lesen
- erforderliche Unterlagen zusammentragen
- Formular ausfüllen und mit allen erforderlichen Unterlagen fristgerecht abschicken
Ergebnis
Sie erhalten die Bewilligungsurkunde per Post.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die einmalige Bewilligungsgebühr für die Arbeitsvermittlung beträgt 750.00 bis 1'650.00 Franken. Die Gebühr bei Änderung der Bewilligung beträgt 220.00 bis 850.00 Franken.
Dauer
Die Bearbeitung dauert üblicherweise 14 Tage.