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Private Sicherheitsunternehmen: Bewilligung beantragen
Kurzbeschreibung
Für die Ausübung von Einsätzen als privater Sicherheitsdienst im Kanton Solothurn ist eine entsprechende Bewilligung erforderlich. Diese berechtigt zur Tätigkeit im Sicherheitsbereich gemäss den kantonalen Bestimmungen.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Die Bewilligung wird erteilt an handlungsfähige Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie an niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer mit einwandfreiem Leumund.
Erforderliche Dokumente
- Wohnsitzbescheinigung
- Ausländische Staatsangehörige: Kopie der Aufenthaltsbewilligung
- Auszug aus dem Betreibungsregister der letzten drei Jahre (Firma und verantwortliche Person, jeweils max. drei Monate alt)
- Auszug aus dem Handelsregister mit Nachweis der Einzelunterschriftsberechtigung
- Allfällige Kopien von Waffentragbewilligungen oder Bewilligungen anderer Kantone
- Vorhandenes Werbematerial
- Mitarbeiterliste
- Fotos von Uniformen und Betriebsfahrzeugen
- Ausgefüllter Fragebogen für Sicherheitsfirmen
Vorgehen
- Bestimmungen lesen
- Gesuch einreichen
- Prüfung des Gesuchs
- Entscheidung erhalten
- Gebühr bezahlen (nur für kantonale Firmen)
- Bewilligung erhalten
- Tätigkeit aufnehmen
Ergebnis
Die erteilte Bewilligung wird per Post zugestellt.
Rahmenbedingungen
Kosten
- Neuerteilung (Firma mit Sitz im Kanton Solothurn): CHF 500.00
- Verlängerung (Firma mit Sitz im Kanton Solothurn): CHF 200.00
- Anerkennung einer ausserkantonalen Bewilligung: kostenlos
- Anpassung einer bestehenden Bewilligung: kostenlos
Fristen
- Frühzeitige Einreichung: Reichen Sie das Gesuch rechtzeitig vor dem ersten Arbeitseinsatz ein.
- Verlängerung: Stellen Sie den Antrag drei Monate vor Ablauf der bestehenden Bewilligung.
Dauer
Ca. 4 Wochen