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Quellensteuer abrechnen
Kurzbeschreibung
Mit diesem Service wird die monatliche Abrechnung der abgezogenen Quellensteuer online über das Steuerportal eQST.so.ch erstellt und direkt beim Steueramt eingereicht.
Das Portal unterstützt Arbeitgebende beim Ausfüllen, berechnet die Abzüge automatisch und ersetzt Papierformulare durch elektronischen Datenaustausch. Der Service kann auch für die Abrechnung der Quellensteuer von Verwaltungsräten und Mitarbeiterbeteiligungen benutzt werden.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C, die im Kanton Solothurn wohnen, zahlen Quellensteuer auf ihrem Lohn.
Ehepaare in ungetrennter Ehe sind davon befreit, wenn eine Person Schweizer Bürger:in ist oder eine Niederlassungsbewilligung hat.
Arbeitnehmende mit Wohnsitz im Ausland, wie Grenzgänger:innen, Wochen- oder Kurzaufenthalter:innen, zahlen Quellensteuer für Einkommen im Kanton Solothurn.
Voraussetzung ist, dass die Arbeitgebenden ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im Kanton Solothurn haben. Auch bei Wochenaufenthalt im Kanton Solothurn ist der Kanton Solothurn zuständig.
Erforderliche Dokumente
- PersID (SSL-Nummer)
- Lohnabrechnung - Übersicht der Bruttoeinkünfte des/der Arbeitnehmenden
Vorgehen
- Die für die Tarifbestimmung notwendigen persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmenden einholen und im Portal “eQST.so.ch” erfassen
- Tarif bestimmen
- Erfassen des Bruttolohns im Portal “eQST.so.ch” und die Quellensteuer-Abrechnung einreichen
- Veranlagung und Rechnungsstellung durch das Steueramt abwarten
Ergebnis
Sie erhalten die Veranlagung und die Rechnung der Quellensteuer per Post zugestellt.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Nutzung von eQST.ch.so ist kostenlos. Die Höhe der Quellensteuer ist abhängig des Einkommens und der Anzahl der quellensteuerpflichtigen Personen.
Fristen
Die Quellensteuerabrechnung ist monatlich einzureichen, jeweils innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode.
Auf Antrag kann das Steueramt längere Perioden wie Quartal, Halbjahr oder Jahr bewilligen.
In diesem Fall sind die Abrechnungen weiterhin monatlich über eQST.so.ch zu erfassen, jedoch erfolgt die Abrechnung mit verlängerter Frist.
Dauer
Die Abrechnung erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Monaten.