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Quellensteuer: Abrechnung von Künstler/-innen, Sportler/-innen und Referenten/-innen
Kurzbeschreibung
Im Ausland wohnhafte Künstler, Sportler und Referenten zahlen im Kanton Solothurn Quellensteuer, wenn ihre Einkünfte aus einer Tätigkeit im Kanton Solothurn stammen.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Für die Besteuerung von Künstlern, Sportlern und Referenten ist ein öffentlicher Auftritt erforderlich, direkt vor Publikum oder mittelbar über die Medien.
Schuldner der steuerbaren Leistung ist die Person oder Organisation, die die Veranstaltung verantwortet.
Erforderliche Dokumente
- PersID (SSL-Nummer) - falls vorhanden
- Name und Vorname des Künstler, Sportler und Referenten
- Wohnsitzstaat des Künstler, Sportler und Referenten
- Bruttoentschädigung des Künstler, Sportler und Referenten
Vorgehen
- Formular ausfüllen und einreichen
- Veranlagung und Rechnungsstellung durch das Steueramt abwarten
Ergebnis
Die Veranlagung und Rechnung der Quellensteuer wird per Post zugestellt.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Meldung der Abrechnung ist kostenlos. Die Abrechnung der Quellensteuer ist abhängig von der Höhe des Ertrages.
Fristen
Der Schuldner der steuerbaren Leistung muss die Quellensteuer abrechnen, indem er das ausgefüllte Formular spätestens 30 Tage nach der Veranstaltung beim Steueramt einreicht.
Dauer
Die Quellensteuer-Abrechnungen werden nach Eingang bearbeitet. In der Regel erfolgt die Bearbeitung innert 3 Monaten.