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Quellensteuer: Mutation quellensteuerpflichtige Arbeitnehmende melden
Kurzbeschreibung
Arbeitgebende müssen Änderungen bei quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden innerhalb von acht Tagen nach dem Ereignis dem Steueramt Solothurn melden. Wer das einheitliche Lohnmeldeverfahren ELM-QST oder eQST nutzt, übermittelt die Änderungsdaten automatisch mit der monatlichen Abrechnung. Eine separate Meldung entfällt.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Quellensteuerpflichtige Arbeitnehmende müssen für die Abrechnung bereits angemeldet sein.
Erforderliche Dokumente
- Formular: Steuerpflichtige Arbeitnehmende anmelden
- Ausweiskopie (ID/Pass)
- Aufenthaltsbewilligung (B/L/G/Meldebestätigung)
- Arbeitsvertrag
Vorgehen
- Formular ausfüllen
- Unterschreiben
- Dem Arbeitnehmenden zur Überprüfung und Unterschrift vorlegen
- Das Formular per Post oder E-Mail an das Steueramt senden
Ergebnis
Die Tarifmitteilung wird per Post zugestellt.
Rahmenbedingungen
Kosten
Dieser Service ist kostenlos.
Fristen
Das Änderungsformular ist innert 8 Tagen nach dem Ereignisdatum einzureichen.
Dauer
14 Tage