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Quellensteuer: Bruttolohnsumme und Homeofficequote französischer Grenzgänger melden
Kurzbeschreibung
Arbeitgebende, die im Kanton Solothurn französische Grenzgänger beschäftigen, müssen dem Steueramt die ausbezahlten Bruttolöhne melden, ab 2025 auch die Homeoffice-Quote. Zudem ist jährlich eine „Attestation de résidence fiscale française“ einzureichen.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Französische Grenzgänger mit täglicher Heimkehr sind quellensteuerbefreit, wenn
- den Nachweis der Ansässigkeit in Frankreich (Formular 2041-AS/ASK) vorlegen
- ohne Wochenaufenthalt in der Schweiz
- nach Arbeitsende regelmässig nach Frankreich zurückkehren
- höchstens 45 Tage in der Schweiz oder in einem Drittstaat berufsbedingt übernachten oder aufhalten
- Homeoffice von 40 % nicht überschritten wird.
Erforderliche Dokumente
- Gültige Ansässigkeitsbescheinigung (Formular 2041-AS/ASK / Attestation de résidence fiscale française)
- Lohnausweis
- Homeofficequote
Vorgehen
- Merkblatt lesen
- Formular ausfüllen
- Formular beim Steueramt einreichen (mit Ansässigkeitsbescheinigung/Attestation des Meldejahres, falls bisher noch nicht eingereicht).
Ergebnis
Meldepflicht erfüllt
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Meldung ist kostenlos.
Fristen
Die Meldung ist jeweils bis spätestens 31. Januar des Folgejahres einzureichen.