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Quellensteuer: Quellensteuerpflichtige Personen anmelden
Kurzbeschreibung
Arbeitgebende müssen Neuanstellungen von quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden innerhalb von acht Tagen nach Stellenantritt dem Steueramt Solothurn melden.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Quellensteuerpflichtige Personen sind dem Kanton Solothurn zu melden, wenn:
- sie im Kanton Solothurn wohnen,
- sie im Ausland wohnen und Wochenaufenthalter im Kanton Solothurn sind,
- sie im Ausland wohnen, keinen Wochenaufenthalt haben und der Arbeitsort ihres Arbeitgebers im Kanton Solothurn liegt.
Die Anmeldepflicht entfällt, wenn die Abrechnung digital über ELM-QST oder eQST erfolgt. In diesem Fall ist keine zusätzliche Anmeldung in Papierform nötig.
Erforderliche Dokumente
erforderliche Dokumente
- Formular: Steuerpflichtige Arbeitnehmende anmelden
- Ausweiskopie (ID/Pass)
- Aufenthaltsbewilligung (B/L/G/Meldebestätigung)
- Arbeitsvertrag
erforderliche Angaben
- AHV-Nr.
- Zivilstand
- Wohnsitz
- Angaben zu Kindern/Ehegatte (für die Bestimmung des Quellensteuer-Tarifs)
Vorgehen
- Formular ausfüllen
- Unterschreiben
Wichtig! Das Formular ist vom Arbeitgebenden wie auch Arbeitnehmenden zu unterzeichnen. - Dem Arbeitnehmenden zur Überprüfung und Unterschrift vorlegen
- Das Formular per Post oder E-Mail an das Steueramt senden
Ergebnis
Die Tarifmitteilung wird per Post zugestellt.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Anmeldung ist kostenlos.
Fristen
Das Anmeldeformular muss innerhalb von acht Tagen nach Stellenantritt eingereicht werden.
Dauer
14 Tage